Sky: Höhere Abo-Preise für Bestandskunden und weniger Sender

  • 23.05.2016 (Karsten Serck)


    Sky erhöht zum 1. August seine Abo-Preise für Bestandskunden. Darüber werden Abonnenten derzeit per E-Mail informiert. Die Preise erhöhen sich je nach Abo-Paket bis zu 2,50 EUR. Sky begründet die Preiserhöhungen mit höheren Gesamtkosten – insbesondere für Programmlizenzen und die technische Infrastruktur.


    Für Sky-Abonnenten, die das Angebot via Satellit empfangen, wird es zudem bereits ab Juli ein reduziertes Sender-Angebot geben: Die Sender kabel eins Classics, Sat.1 Emotions und ProSieben Fun werden nämlich nur noch bis zum 30. Juni via Sky zu empfangen sein. Sky und ProSiebenSat.1 haben gemeinsam beschlossen, den Vertrag über die Verbreitung der Pay TV-Sender nicht mehr zu verlängern. Sie werden dann vorerst nur über Kabel- und IPTV-Anbieter verbreitet werden. Für Sat-Zuschauer gibt es noch keine Alternative.






    Quelle: Areadvd

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    Überraschend hebt Sky seine Abo-Preise an. Bis zu drei Euro müssen Bestandskunden ab Sommer abhängig vom Paket mehr bezahlen. Ein Zusammenhang mit dem laufenden Bieterverfahren um die Bundesliga-Rechte ist dabei nicht von der Hand zu weisen.



    In den vergangenen Wochen hat es bei Sky einige Veränderungen gegeben, nicht immer zum Vorteil der Kunden, wie zum Beispiel das angekündigte [Blockierte Grafik: http://www.digitalfernsehen.de/typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/external_link_new_window.gif]Aus für drei Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe. Und nun werden die Bestandskunden auch noch verstärkt zur Kasse gebeten. "Aufgrund deutlich gestiegener Kosten sind wir zu einer leichten Preisanpassung gezwungen", bestätigte ein Sprecher des Pay-TV-Anbieters gegenüber unserer Redaktion. So werden aktuell Bestandskunden darüber informiert, dass ab Sommer die Abo-Preise um bis zu drei Euro steigen werden.




    Dabei
    wird es laut Aussage von Sky den Großteil der Bestandskunden treffen,
    vor allem die, die Sky Welt abonniert haben. So steigt der Preis für das
    Basispaket um 85 Cent pro Monat an, bei zusätzlich bestellten
    Premiumpaketen steigen die Preise um bis zu 2,50 Euro (bei drei
    Premiumpaketen) an. Für hochauflösende Bilder mit der Premium-HD-Option
    werden 50 Cent zusätzlich fällig. Da keiner der Preisanstiege mehr als
    fünf Prozent beträgt, wird den Kunden jedoch kein Sonderkündigungsrecht
    eingeräumt. Von den Erhöhung ausgenommen sein sollen die erst im
    November eingeführten neuen Basispakete Starter und Entertainment.




    Zu den angesprochen Kosten, die als Grund für die Erhöhung angeführt
    werden, gehören laut Sky "unter anderem die Kosten für Filmrechte wie
    auch die Übertragungsrechte der UEFA Champions League, der UEFA Europa
    League und der Bundesliga sowie Kosten für Transponder oder die
    Einspeisung unserer Programme bei Kabelnetzbetreibern". Ein Zusammenhang
    mit dem kürzlich gestarteten [Blockierte Grafik: http://www.digitalfernsehen.de/typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/external_link_new_window.gif]Bieterverfahren um die Bundesliga-TV-Rechte ab 2017 scheint angesichts der Ausführungen daher nicht abwegig zu sein.








    Quelle: DF

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    Laut übereinstimmenden Medienberichten versendet Sky gerade E-Mails, in denen Abonnenten über eine im Sommer anstehende Preiserhöhung informiert werden. So sollen die monatlichen Abo-Gebühren pro Kunde um zwischen 85 Cent und 3,– Euro steigen. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es trotzdem nicht.

    Abo-Preise steigen ab dem Sommer

    Sky erhöht die Preise. Trotz steigender Abozahlen und einem auf 35,– Euro pro Privatkunde gewachsenen Umsatz verlangt Sky ab dem Sommer dieses Jahres mehr Geld von seinen Abonnenten. Laut Medienberichten sollen bis zu 3,– Euro pro Monat mehr anfallen. Derzeit werden E-Mails versendet, die über die neuen Preise informieren. Zeitlich passt die Erhöhung der Abo-Gebühren zur anstehenden Ausschreibung der Bundesligarechte für die Spielzeiten ab 2017/18. Da hier aufgrund der No-Single-Buyer-Rule (kein Anbieter darf alle Rechte erwerben) ein größerer Konkurrenzkampf zu erwarten sein wird und der Spieltag mit neuen Anstoßzeiten am Sonntag und Montag weiter ausgedehnt wird, werden die Rechte für die Sender spürbar teurer.

    Kein Sonderkündigungsrecht

    Wer sich nun denkt: „das mache ich nicht mit!“, kommt um eine fristgerechte Kündigung zum Ende seines Abonnements trotzdem nicht herum. Eine Sonderkündigung wird nicht möglich sein, wie Sky in seinen Kundenanschreiben mitteilt. Da Sky die Preise nicht über fünf Prozent anhebt, haben Abonnenten kein Sonderkündigungsrecht. Dieses Hintertürchen hat Sky sich in seinen AGB in einer Klausel zur Preisanpassung offen gelassen, wo es heißt, dass „Sky [...] den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“) [kann], wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen“.

    Die 5-Prozent-Klausel

    In den AGB von Sky heißt es weiter: „Sky darf eine Preiserhöhung höchstens […] höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten.“ Und weiter: „Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.“







    Quelle: Satvision