Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klage gegen Sky, den größten
deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen, eingereicht. Kunden, die einen
Sky Online-Vertrag abgeschlossen haben, wird offenbar das gesetzliche
Widerrufsrecht verwehrt.
Im vorliegenden Fall hat ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag innerhalb
der Widerrufsfrist von 14 Tagen gekündigt. Sky lehnte die Aufhebung des
Vertragsverhältnisses allerdings ab. Die Begründung des Anbieters:
Bereits mit der Registrierung habe Sky digitale Inhalte bereitgestellt –
damit sei das Widerrufsrecht erloschen. Darüber hinaus habe das
Unternehmen auch in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, das mit
der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung (Sky PIN ), dass
das Widerrufsrecht nicht mehr anwendbar ist.
Verbraucherzentrale hat andere Ansichten
Für Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg ist die
Gesetzeslage hingegen eindeutig: "Das Widerrufsrecht für die Angebote
von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig
erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der
Widerrufsfrist vollständig erbringen." Hier sieht die VZ auch das
Problem: Sky Online ist ein Streaming-Dienst mit dem der Bezahlsender
Inhalte wie Serien oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter
Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stelle. "Sky hat
seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein
Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt", erklärt Rehberg.
Besonders dreist findet die Verbraucherschützerin, dass Sky entgegen der
Rechtslage den Kunden vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung
der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren und stellt
klar: "Jeder Sky Online-Abonnent kann seinen Vertrag
selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und sollte dies
auch tun, wenn er das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen
möchte.
Quelle: onlinekosten