Verbraucherzentrale Hamburg: Klage gegen Sky eingereicht

  • Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Klage gegen Sky, den größten
    deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen, eingereicht. Kunden, die einen
    Sky Online-Vertrag abgeschlossen haben, wird offenbar das gesetzliche
    Widerrufsrecht verwehrt.



    Im vorliegenden Fall hat ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag innerhalb
    der Widerrufsfrist von 14 Tagen gekündigt. Sky lehnte die Aufhebung des
    Vertragsverhältnisses allerdings ab. Die Begründung des Anbieters:
    Bereits mit der Registrierung habe Sky digitale Inhalte bereitgestellt –
    damit sei das Widerrufsrecht erloschen. Darüber hinaus habe das
    Unternehmen auch in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, das mit
    der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung (Sky PIN ), dass
    das Widerrufsrecht nicht mehr anwendbar ist.



    Verbraucherzentrale hat andere Ansichten
    Für Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg ist die
    Gesetzeslage hingegen eindeutig: "Das Widerrufsrecht für die Angebote
    von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig
    erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der
    Widerrufsfrist vollständig erbringen." Hier sieht die VZ auch das
    Problem: Sky Online ist ein Streaming-Dienst mit dem der Bezahlsender
    Inhalte wie Serien oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter
    Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stelle. "Sky hat
    seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein
    Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt", erklärt Rehberg.



    Besonders dreist findet die Verbraucherschützerin, dass Sky entgegen der
    Rechtslage den Kunden vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung
    der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren und stellt
    klar: "Jeder Sky Online-Abonnent kann seinen Vertrag
    selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen und sollte dies
    auch tun, wenn er das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen
    möchte.





    Quelle: onlinekosten