Sky Deutschland ganz neue AGB !!!

  • Sehr geehrter Herr.....,


    Sie kennen uns als innovatives Unternehmen, das Ihnen täglich das beste Unterhaltungsprogramm auf Ihre Bildschirme zaubert.


    Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir uns ständig neu erfinden.


    Auch unsere geschäftlichen Abläufe und Rahmenbedingungen ändern sich
    dadurch gelegentlich. Daher erhalten Sie heute die neuen Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen von Sky zu Ihrer Information.


    Die ungültig gewordenen Passagen wurden im Anhang gestrichen, die neuen
    durch Fettschrift hervorgehoben. Um diesen Änderungen zuzustimmen,
    müssen Sie nichts weiter unternehmen.


    Sollten Sie indes Fragen haben, können Sie uns unter der Rufnummer 01806 53 00 00 15* kontaktieren oder uns unter service@sky.de per E-Mail erreichen.


    Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, müsste dieser bis 15. Dezember 2014 bei uns eingehen.


    Geschieht dies nicht, entfalten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Datum ihre Gültigkeit.


    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit Sky.


    Mit freundlichen Grüßen


    Emanuele Tonini


    Leiter Kundenmanagement


    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG


    Allgemeine Geschäftsbedingungen der


    Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG


    1 Leistungen von Sky


    1.1 Programmangebote und Zusatzdienste


    1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky)
    stellt dem Abonnenten Kunden das vereinbarte Programmangebot sowie den
    Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky
    Select HD, Sky Anytime und 18+ (Blue Movie und Select 18+)Blue Movie)
    nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen


    zur Verfügung. Zum Empfang der HD-Inhalte ist der Abonnent Kunde


    nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD-Programmangebotes berechtigt.
    Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem
    Abonnenten Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für
    die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere
    Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im Folgenden „Empfangsgerät“
    genannt – gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu
    verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder
    Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.


    1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und /oder Anpassung
    der einzelnen Kanäle, Programm pakete und Paketkombinationen ist Sky
    frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets
    bzw. einer Paketkombinationerhalten bleibt.


    1.1.3 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen
    Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht
    verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er
    kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und
    -paketen saisonal bedingt bzw. oder abhängig von der Verfügbarkeit der
    jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.


    1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner
    Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. oder
    anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z. B. bei
    Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte bzw. oder aus technischen
    Gründen, wie z. B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich
    ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten Kunden rechtzeitig,
    aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw.
    Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren.
    Der Abonnent Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den
    Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen.
    Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu
    abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent Kunde
    nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten
    Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die
    Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw.
    Anpassung zugehen.


    1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder
    verschlüsselter von Inhalten/Daten auf der Festplatte eines
    Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur
    im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrags und gemäß den Vorgaben
    der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der
    Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten
    Inhalte/Daten zuzugreifen.


    1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und Blue
    Movie 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Abonnent Kunde
    einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit
    Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und
    Dauer kostenpfl ichtig freischalten lassen.


    1.1.7 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im
    Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten empfang (vereinzelt auch mit
    Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch
    kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die
    Auswahl der kostenfreien Inhalte bezieht sich auf die jeweils vom
    Abonnenten Kunden gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime
    Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+
    Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei
    Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die
    Nutzung der Inhalte beinhaltet weder nicht das Recht noch die
    Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen, bzw. die
    Inhalte zu bverarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien
    Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent Kunde kostenpflichtige Sky
    Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen
    Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene
    Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebots wird von Sky
    bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+
    Receivers des Abonnenten Kunden ab; in diesem von Sky zu bestimmenden
    Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky Anytime Inhalte
    reserviert und steht dem Abonnenten Kunden nicht als Speichermedium zur
    Verfügung.


    1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent Kunde bei
    gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement
    mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren
    Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display etc.) empfangen. Ziffer
    1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines
    weiteren Leihreceivers kann Sky jeweils eine zusätzliche
    Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale
    erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist
    jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.


    1.1.9 Die einzelnen im Rahmen von Blue Movie abrufbaren Inhalte (im
    Folgenden: Blue Movie Dienste) sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung
    erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege. Für Blue Movie kann
    Dder Abonnent Kunde kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb
    der Spartickets erwirbt der Abonnent Kunde ein Guthaben für die
    Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Diensten Inhalten. Der
    Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der
    Blue Movie Dienste Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt
    gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie
    ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf die Blue
    Movie Dienste.


    1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den
    Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür
    festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste
    einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der
    Abonnent Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder
    einstellen.


    1.2 Empfangsgerät


    1.2.1 Der Abonnent Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote
    sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.


    1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements
    angeboten, kann der Abonnent Kunde ein neues Empfangsgerät von Sky
    kaufen. Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel
    gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber
    industriell überholten


    Geräts von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der
    Gewährleistungsrechte von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit
    Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf
    Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in
    Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall bereits
    in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober
    Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach
    Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.


    1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf.
    Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf
    an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnement
    abschluss verbunden. Nimmt der Abonnent Kunde das Kaufangebot an,
    bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge
    Abonnementgebühren für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements
    im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines
    bestehenden Abonnementvertrags (Upgrade) und/oder einen
    Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der
    Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum
    Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten erweiterten Abonnementvertrags
    bzw. und/oder bis zum Ende des Kündigungsverzichts.


    1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements
    angeboten, kann der Abonnent Kunde von Sky bis zur Beendigung seines
    Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden:
    „Leihreceiver“). Die Auswahl des Geräts (insb. Hersteller und Farbe)
    wird von Sky bestimmt getroffen.


    1.2.5 Für den Leihreceiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass
    Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden
    des Leihreceivers die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten
    zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrags kostenlos
    beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein
    Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Abonnent Kunde hat in
    diesem Fall den Leihreceiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder
    zum Austausch zu versenden.


    1.2.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei
    Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags den Leihreceiver und
    weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene
    Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von
    gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpfl
    ichtet ist. Sky informiert den Abonnenten Kunden auf Anfrage über die
    Möglichkeiten der Rückgabe des Leihreceivers/weiterer Geräte.
    Weitergehende Informationen fi nden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
    Kommt der Abonnent Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky
    berechtigt nach eigener Wahl bis zurordnungsgemäßen Rückgabe als
    pauschalen Schadensersatz eine nach billigem Ermessen zu bestimmende
    monatliche angemessene Nutzungsentschädigung für den
    Leihreceiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit
    Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des
    Leihreceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Abonnent Kunde den
    Leihreceiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück,
    behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es
    ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer,
    niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


    1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder
    darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren
    zu lassen. Der Abonnent Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang
    zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent
    Kunde auf dem Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.


    1.3 CI Plus-Modul


    1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Abonnent Kunde statt des unter Ziffer


    1.2.4 genannten Leihreceivers während der Dauer seines
    Abonnementvertrags von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements
    ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten
    entsprechend.


    1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet
    ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr,
    dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit
    einem vom Abonnenten Kunden bereitgestellten CI Plus-Modul kompatiblen
    Endgerät (TV, Display etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich
    genutzt werden können. Soweit der Abonnent Kunde die Sky Programminhalte
    über das CI Plus-Modul von ihm bereitgestellte Endgerät nicht empfangen
    oder voll umfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer
    Kündigung des Abonnementvertrags.


    1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3
    entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky
    Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.


    1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpfl ichtet ist, den Vertrieb
    von CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI
    Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen
    einen Digital-Receiver auszutauschen


    1.4 Smartcard


    1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten Kunden von Sky, vom
    jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform
    für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der
    Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards
    berechtigen den Abonnenten Kunden nur zum Empfang der vereinbarten
    Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
    und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent
    Kunde darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem
    einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befi
    ndliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer
    Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der
    Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z. B.
    (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich
    mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent Kunde erwirbt kein Eigentum an den
    Smartcards und dem Leihreceiver.


    Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen
    Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der
    Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die
    Vertragsbedingungen dieses Dritten.


    1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten Kunden an
    einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent Kunde ist verpfl ichtet,
    Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereitgestellten Smartcard oder
    deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich
    zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige
    Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.


    1.4.3 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von
    zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags an Sky
    zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der
    Smartcard nutzt. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr,
    sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur
    Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen
    finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info).
    Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten Kunden
    eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem
    von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Kunde
    Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.


    1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich
    in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät
    verwendet wird.


    1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit


    1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem
    jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies
    unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum
    verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder
    zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.
    B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des
    Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der
    geschuldeten Programmleistungen führen.


    1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1
    erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene
    Smartcard und/ oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.


    2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspfl ichten des Abonnenten Kunden


    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste


    2.1.1 Dem Abonnenten Kunden obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses
    an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche
    Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene
    Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky
    empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren
    sind vom Abonnenten Kunden zu tragen. Dem Abonnenten Kunden obliegt die
    Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und
    kompatiblen Empfangs geräts sowie des zum Programmempfang kompatiblen
    Endgeräts (TV, Bildschirm, Display etc.) sowie die Einrichtung eines
    persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem
    Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der
    Abonnent Kunde eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät
    bereitzustellen.


    2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten Kunden
    ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie
    Zusatzdienste. Der Abonnent Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
    jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich
    vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch den
    Upload in sog. File-Sharing- bzw. oder Streaming- Sharing Systeme, bzw.
    die Nutzung kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. oder
    SMS-Dienste, zu nutzen). Der Abonnent Kunde darf das Programm nicht
    außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und
    Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder
    öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der
    Angebote verstößt der Abonnent Kunde nicht nur gegen vertragliche Pfl
    ichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte
    Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von
    Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.


    2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten
    an Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH &
    Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens
    untersagt.


    2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard entgegen den
    o. g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung
    von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum
    „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden eine
    Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils
    doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky
    Abonnements für die gewerbliche Nutzung. und kann bis zu maximal €
    7.000,00 betragen. Der Abonnent Kunde ist diesbezüglich berechtigt
    nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen
    kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In
    diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten
    Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung
    erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen.
    Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus
    gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung
    jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine
    vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das
    Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard mißbräuchlich nutzen,
    insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder
    als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.


    2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard außerhalb des
    Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden
    Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die
    missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen.
    Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die
    missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leihreceivers entstandener
    Schäden vor. Dem Abonnenten Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die
    missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr
    stattgefunden hat kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


    2.1.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des
    Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent Kunde hierzu
    sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige
    Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner
    persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die
    initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der
    Abonnent Kunde darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen
    nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.


    2.1.7 Zum Abruf der Blue Movie Dienste 18+ Inhalte erhält der Abonnent
    Kunde von Sky eine Blue Movie 18+ PIN. Die Blue Movie 18+ PIN ist nicht
    abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderrufl ich
    gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende
    Versandkosten trägt der Abonnent Kunde. Der Abonnent Kunde hat dafür zu
    sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis
    von seiner Blue Movie 18+ PIN erlangen können. Wer Blue Movie 18+
    Inhalte Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu Blue Movie 18+
    Inhalten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung
    aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren
    über den Anschluss des Abonnenten Kunden Zugang zu Blue Movie 18+
    Inhalten haben, kann Sky den Abonnenten Kunden von der Nutzung der Blue
    Movie 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent Kunde, dass
    der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten
    Kunden wieder auf.


    2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei
    Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift,
    E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten Kunden ist Sky
    unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der
    Abonnent Kunde Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und
    unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung Lastschriftmandat
    zu erteilen.


    2.2 Empfangsgerät und Smartcard


    Der Abonnent Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein
    Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die
    Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur
    beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent Kunde nicht
    berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des
    Angebots über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage
    außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden,
    sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard
    oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offi ziellen
    Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie
    jede unberechtigte Modifi kation an der Software oder Hardware eines
    Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent Kunde ist verpfl ichtet,
    Sky über alle Schäden an einem Leih- Empfangsgerät nebst Zubehör oder
    dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich
    zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige
    Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.


    3 „Mein Postfach“/Login


    3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame
    Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung und weitere
    Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt),
    rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online- Kundencenter
    auf www.sky.de in der
    Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“ genannt) dem Abonnenten
    zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen
    online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC
    speichern. Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit
    telefonisch oder online im Kundencenter auf www.
    sky.de deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch
    zugesendet. Sky behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der
    Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben. Der Abonnent verzichtet
    durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen
    ausdrücklich auf den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten
    Dokumente. Auch bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die
    elektronisch hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere
    Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben
    erforderlich ma¬chen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des
    vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist. Der Abonnent
    verpfl ichtet sich, die neu für ihn im Postfach auf diese Weise
    hinterlegten Dokumente regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen.
    Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern
    die Dokumente innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt
    werden. Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und
    sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu
    löschen. Soweit der Abonnent seine Email-Anschrift mitgeteilt und die
    entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt hat, wird er von Sky über
    einen Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente
    in seinem Postfach informiert.


    3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des
    Abonnenten erforderlich. Die Anmeldung über die Internetseite www.sky.de
    erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky
    zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei
    allen weiteren Anmeldungen kann dies wiederum über die Kundennummer oder
    auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende Login-Kennung sowie
    über ein Passwort (Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen.


    Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen
    gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-,
    Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpfl ichtet
    sich der Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder
    volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Erlangt Sky Kenntnis davon, dass
    die Login-Daten des Abonnenten mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck
    gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder gegen die guten
    Sitten verstoßen, ist Sky berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu
    entfernen oder den Zugang zum Postfach (Kundencenter) zu sperren. Der
    Abonnent stellt Sky im Innenverhältnis von aus etwaigen Verstößen
    resultierenden Ansprüchen Dritter frei.


    Der Abonnent verpfl ichtet sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum
    Postfach vergebene Passwörter streng geheim zu halten und Sky
    unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
    unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.


    3.4 Vergütungsregelungen


    3.4.1 Dieen festgelegten monatlichen Abonnementgebührenbeitrag und
    sonstige Beiträge monatliche Zahlungen werden zahlt der Abonnent im
    Voraus an zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der
    Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte
    Einmalzahlungen, z. B. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis
    für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige
    Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte
    Aktivierungs-, bzw. Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für
    das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden
    jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen
    vereinbart wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im
    Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort
    getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. zu leisten. Die
    unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leihreceivers vor
    Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der
    Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies
    gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen
    Widerrufsrechts.


    3.4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky
    Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie die
    abgerufenen Blue Movie Dienste 18+ Inhalte oder „Spartickets“ werden zum
    Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind
    zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung
    im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort
    getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Der Abonnent Kunde haftet
    in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte Zusatz, Ddienste bzw.
    „Spartickets“ die unter seiner persönlichen Geheimzahl („Sky PIN“) bzw.
    unter seiner Blue Movie 18+ PIN bestellt wurden, solange er diese nicht
    gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme,
    kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie der Blue Movie Dienste
    Zusatzdienste und „Spartickets“ ist Sky berechtigt, für den
    Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro inkl. MwSt pro
    Minute).


    3.4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der
    Abonnementbeiträge Abonnementgebühren, der Sky Select Gebühren, Gebühren
    der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die Blue
    Movie Dienste und Gebühren für Zusatzdienste, erfolgen, soweit nicht
    abweichend festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Der
    LastschrifteEinzug der Sky Select Gebühren für Zusatzdienste durch Sky,
    Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für
    die Blue Movie Dienste erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn
    des Folgemonats innerhalb der ersten acht Werktage des auf die
    Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht
    erfolgreich, sind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten
    Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. des auf die
    Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten. Wird eine
    Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand
    unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten Schadensersatz
    verlangen.


    3.4 Der Kunde verpfl ichtet sich zur Vermeidung zusätzlichen
    Arbeitsaufwands bei Sky, Sky mit einer Frist von mindestens drei
    Werktagen (Zugang bei Sky) vor Beginn des Kalendermonats, für den der
    Lastschrifteinzug vereinbart war, per Brief, Fax oder E-Mail unter
    Angabe seiner Vertragsnummer zu informieren, wenn eine Abbuchung im
    Lastschriftverfahren innerhalb des in Ziffer 3.3 festgelegten
    Abbuchungszeitraums vom Sky angegebenen Bankkonto auf Grund mangelnder
    Deckung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Kunde veranlasst
    in diesem Fall selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter
    Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags
    des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
    Informiert der Kunde Sky schuldhaft nicht fristgerecht und wird die
    Lastschrift nicht eingelöst, zahlt der Kunde Skyeine Vertragsstrafe in
    Höhe von 10,00 Euro. Soweit Sky aus demselben Sachverhalt einen
    Schadensersatzanspruch geltend macht, ist die vereinbarte Vertragsstrafe
    auf diesen Anspruch anzurechnen.


    3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt
    vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die
    bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen
    Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.


    3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro
    Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.


    3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen
    nachzuweisen, dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als
    die jeweilige Pauschale entstanden ist.


    4 Preisanpassung


    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach


    Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn
    sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von
    Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht
    vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen
    („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden
    Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte
    für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice-
    und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.


    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und
    soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen
    („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den
    Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines
    Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine
    Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist
    den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein
    etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen
    einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.


    4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der
    Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den
    Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung
    über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
    Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das
    von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung
    betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine
    Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht
    fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten
    Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.


    4.4 Sky hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und
    soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern
    („Gesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der
    Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.


    4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge
    entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-,
    Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der
    In¬halte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat
    im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den
    Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu
    kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils
    vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des
    ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky
    spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den
    Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.
    Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
    Änderung als genehmigt.


    4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky für den Fall einer
    Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall
    einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend
    anzupassen.


    4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer
    1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 4.4 entsprechend,
    d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen.
    In diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1
    Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der
    Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des
    Wirksam¬werdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den
    Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.


    5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt


    5.1 Der Abonnent Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder
    teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der
    Schwere der Störung anteilig zu mindern., Dies gilt nicht, soweit der
    Abonnent Kunde und oder seine Erfüllungsgehilfen (insb.
    Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche
    Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur
    Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne
    gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als
    60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen
    Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als
    24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet
    der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein
    Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent Kunde seinen Obliegenheiten
    gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.


    5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen
    auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang
    vorübergehend nicht möglich ist.


    5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der
    Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpfl ichtigen Sky Anytime
    Inhalten oder von Blue Movie Diensten 18+ Inhalten unmöglich sein, hat
    der Abonnent Kunde bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen
    Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky
    Select, kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. Blue Movie Dienste 18+
    Inhalte. Dies gilt nicht, soweit der Kunde oder seine
    Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall zu vertreten
    haben.


    5.4 Sky haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
    einfache Fahrlässigkeit haftet Sky – außer im Falle der Verletzung des
    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche
    Vertragspfl ichten, deren Einhaltung für die Erreichung des
    Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpfl ichten)
    verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und
    vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.
    -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend
    vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß
    Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder
    beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
    Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von
    Sky. nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb
    oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers
    entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und
    Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig
    welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind.
    Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die
    reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver,
    insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der
    Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte
    Haf¬tungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder
    vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl
    ichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
    fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren
    Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt.
    Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben
    unberührt.


    5.5 Ist der Abonnent Kunde mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder
    mit sonstigen Zahlungs verpfl ichtungen nicht nur geringfügig im
    Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpfl ichtung die
    Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzugs
    entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky
    Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und Blue Movie 18+
    Dienste) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
    wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung
    unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im
    Fall sonstiger Leistungspfl ichtverletzungen des Abonnenten Kunden oder
    Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der
    Abonnent Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt
    der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche
    Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpfl ichtet.
    Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer,
    niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.


    5.6 Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das
    Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben
    genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder
    Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über
    das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt
    der Abonnent Kunde seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers
    nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend.
    Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den
    Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt,
    wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge
    sowie andere offene Beträge angerechnet.


    5.76 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.


    6 Datenschutz


    6.1 Die vom Abonnenten Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie
    Daten über Art und Häufi gkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten
    Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem
    Vertrags¬verhältnis mit dem Abonnenten Kunden stehen, erhoben,
    gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge,
    insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die
    Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der
    Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.


    6.2 Sofern der Abonnent Kunde für die Nutzung der Sky Select, der
    kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der Blue Movie 18+ Dienste
    (insbesondere Blue Movie) einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht,
    kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.


    6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte
    während der Laufzeit dieses Abonnementvertrags Daten über Beantragung,
    Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit
    die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden).
    Darüber hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum
    bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten Kunden und Bonitätsauskünfte
    über den Abonnenten Kunden auf Basis mathematisch-statistischer
    Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.


    6.4 Zum Zwecke der Altersverifi kation übermittelt Sky die angegebenen
    personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA
    Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden).


    6.5 Das öffentliche Verfahrensverzeichnis von Sky fi ndet sich in der
    jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Website
    von Sky unter www.sky.de.


    7 Microsoft PlayReady™


    Soweit Programminhalte über das Internet abgerufen oder bereitgestellt
    werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady™ Zugangstechnologie, um die
    gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheberrechte von Sky, zu
    schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady-geschützten
    und/oder WindowsMediaDigitalRightsManagement (WMDRM)-geschützten Inhalt
    zugänglich zu machen. Falls das End gerät nicht in der Lage ist, die
    Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise durchzuführen,
    kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die
    Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das
    Endgerät zu widerrufen. Ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von
    anderen Zugangstechnologien geschützt werden, sind von diesem Widerruf
    nicht betroffen. Sky kann vom Kunden eine Aktualisierung von PlayReady
    verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn der Kunde diese
    Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent Kunde nicht in der Lage sein,
    auf die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern.


    78 Vertragsdauer/Kündigung


    78.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert
    sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht
    entweder der Abonnent Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der
    Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur
    Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
    Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den
    Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen
    Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
    berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
    der Erhöhung zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein
    Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
    Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht
    der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
    Änderung als genehmigt.


    8.1.1Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die
    vergütungspflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der
    Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische
    Aktivierung durch den mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät
    an den Abonnenten Kunden bzw. bei Buchung einer
    Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des
    Abonnenten.


    8.1.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät
    sich durch ein Verschulden des Kunden verzögert, erfolgt die
    Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses.


    Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach
    Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und
    spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle
    sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine
    automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die
    für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und
    ggf. Digital- Receiver) zur Verfügung gestellt hat.


    87.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Abonnent Kunde kann
    im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten
    Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner
    Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination
    wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den
    Kommunikationsmedien von Sky (wie z. B. Internet) entnommen werden.
    Darüber hinaus ist kann der Abonnent Kunde jederzeit während der
    Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines
    Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des
    Abonnementumfangs ist kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit
    zulässig erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der
    Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.


    78.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrags können Extras, wie z.
    B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen
    Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky
    Abonnementvertrags. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende
    der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt
    werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
    Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.


    87.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten Kunden wegen
    eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen,
    wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine
    Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage
    ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um
    den Zeitraum der Unterbrechung.


    87.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen
    nicht mehr in der Lage dem Abonnenten Kunden einzelne Kanäle,
    Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist
    Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den
    Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete
    oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.


    87.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der


    geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände,
    die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z. B.
    Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie
    Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern,
    Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.


    98 Übertragung an Dritte


    89.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten
    Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag
    ohne Zustimmung des Abonnenten Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle
    der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert Sky den
    Kunden 4 Wochen im Voraus. Dist der Abonnent Kunde ist berechtigt, den
    Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu
    kündigen.


    98.2 Der Abonnent Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem
    Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.


    910 Schlussvereinbarungen


    109.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrags
    unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrags im Übrigen
    unberührt.


    109.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer
    angemessenen Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung
    unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar
    ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des
    Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten
    beiderseitigen Leistungen und der Laufzeit. Widerspricht der Abonnent
    Kunde der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die
    Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten Kunden in der
    Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.