Sehr geehrter Herr.....,
Sie kennen uns als innovatives Unternehmen, das Ihnen täglich das beste Unterhaltungsprogramm auf Ihre Bildschirme zaubert.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen wir uns ständig neu erfinden.
Auch unsere geschäftlichen Abläufe und Rahmenbedingungen ändern sich
dadurch gelegentlich. Daher erhalten Sie heute die neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Sky zu Ihrer Information.
Die ungültig gewordenen Passagen wurden im Anhang gestrichen, die neuen
durch Fettschrift hervorgehoben. Um diesen Änderungen zuzustimmen,
müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Sollten Sie indes Fragen haben, können Sie uns unter der Rufnummer 01806 53 00 00 15* kontaktieren oder uns unter service@sky.de per E-Mail erreichen.
Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, müsste dieser bis 15. Dezember 2014 bei uns eingehen.
Geschieht dies nicht, entfalten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Datum ihre Gültigkeit.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit Sky.
Mit freundlichen Grüßen
Emanuele Tonini
Leiter Kundenmanagement
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
1 Leistungen von Sky
1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky)
stellt dem Abonnenten Kunden das vereinbarte Programmangebot sowie den
Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky
Select HD, Sky Anytime und 18+ (Blue Movie und Select 18+)Blue Movie)
nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zur Verfügung. Zum Empfang der HD-Inhalte ist der Abonnent Kunde
nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD-Programmangebotes berechtigt.
Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem
Abonnenten Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für
die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere
Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im Folgenden „Empfangsgerät“
genannt – gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu
verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder
Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems.
1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und /oder Anpassung
der einzelnen Kanäle, Programm pakete und Paketkombinationen ist Sky
frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets
bzw. einer Paketkombinationerhalten bleibt.
1.1.3 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen
Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht
verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er
kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und
-paketen saisonal bedingt bzw. oder abhängig von der Verfügbarkeit der
jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.
1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner
Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. oder
anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z. B. bei
Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte bzw. oder aus technischen
Gründen, wie z. B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich
ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten Kunden rechtzeitig,
aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw.
Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren.
Der Abonnent Kunde ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen.
Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu
abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent Kunde
nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten
Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die
Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw.
Anpassung zugehen.
1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder
verschlüsselter von Inhalten/Daten auf der Festplatte eines
Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur
im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrags und gemäß den Vorgaben
der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der
Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten
Inhalte/Daten zuzugreifen.
1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und Blue
Movie 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Abonnent Kunde
einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit
Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Startzeit und
Dauer kostenpfl ichtig freischalten lassen.
1.1.7 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im
Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten empfang (vereinzelt auch mit
Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch
kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die
Auswahl der kostenfreien Inhalte bezieht sich auf die jeweils vom
Abonnenten Kunden gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky Anytime
Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+
Receivers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei
Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die
Nutzung der Inhalte beinhaltet weder nicht das Recht noch die
Möglichkeit, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzuerstellen, bzw. die
Inhalte zu bverarbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien
Sky Anytime Inhalten kann sich der Abonnent Kunde kostenpflichtige Sky
Anytime Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen
Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene
Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebots wird von Sky
bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Sky+
Receivers des Abonnenten Kunden ab; in diesem von Sky zu bestimmenden
Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky Anytime Inhalte
reserviert und steht dem Abonnenten Kunden nicht als Speichermedium zur
Verfügung.
1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Abonnent Kunde bei
gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement
mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren
Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display etc.) empfangen. Ziffer
1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines
weiteren Leihreceivers kann Sky jeweils eine zusätzliche
Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale
erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist
jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements.
1.1.9 Die einzelnen im Rahmen von Blue Movie abrufbaren Inhalte (im
Folgenden: Blue Movie Dienste) sind jeweils kostenpflichtig. Die Buchung
erfolgt über die bekannt gegebenen Bestellwege. Für Blue Movie kann
Dder Abonnent Kunde kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb
der Spartickets erwirbt der Abonnent Kunde ein Guthaben für die
Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Diensten Inhalten. Der
Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der
Blue Movie Dienste Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt
gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Zusatzdienst Blue Movie
ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf die Blue
Movie Dienste.
1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den
Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür
festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste
einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der
Abonnent Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder
einstellen.
1.2 Empfangsgerät
1.2.1 Der Abonnent Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote
sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements
angeboten, kann der Abonnent Kunde ein neues Empfangsgerät von Sky
kaufen. Sky leistet Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber
industriell überholten
Geräts von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der
Gewährleistungsrechte von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit
Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in
Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – in letzterem Fall bereits
in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach
Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.
1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf.
Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf
an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnement
abschluss verbunden. Nimmt der Abonnent Kunde das Kaufangebot an,
bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge
Abonnementgebühren für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements
im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines
bestehenden Abonnementvertrags (Upgrade) und/oder einen
Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der
Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum
Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten erweiterten Abonnementvertrags
bzw. und/oder bis zum Ende des Kündigungsverzichts.
1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluß Abschluss des Sky Programmabonnements
angeboten, kann der Abonnent Kunde von Sky bis zur Beendigung seines
Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden:
„Leihreceiver“). Die Auswahl des Geräts (insb. Hersteller und Farbe)
wird von Sky bestimmt getroffen.
1.2.5 Für den Leihreceiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass
Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden
des Leihreceivers die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten
zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrags kostenlos
beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein
Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Abonnent Kunde hat in
diesem Fall den Leihreceiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder
zum Austausch zu versenden.
1.2.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei
Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags den Leihreceiver und
weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene
Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von
gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpfl
ichtet ist. Sky informiert den Abonnenten Kunden auf Anfrage über die
Möglichkeiten der Rückgabe des Leihreceivers/weiterer Geräte.
Weitergehende Informationen fi nden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
Kommt der Abonnent Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky
berechtigt nach eigener Wahl bis zurordnungsgemäßen Rückgabe als
pauschalen Schadensersatz eine nach billigem Ermessen zu bestimmende
monatliche angemessene Nutzungsentschädigung für den
Leihreceiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit
Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des
Leihreceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Abonnent Kunde den
Leihreceiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück,
behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es
ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer,
niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder
darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren
zu lassen. Der Abonnent Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang
zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent
Kunde auf dem Digital-Receiver gespeichert hat, kommen kann.
1.3 CI Plus-Modul
1.3.1 Soweit vorrätig, kann der Abonnent Kunde statt des unter Ziffer
1.2.4 genannten Leihreceivers während der Dauer seines
Abonnementvertrags von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements
ein CI Plus-Modul leihen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten
entsprechend.
1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet
ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet keine Gewähr,
dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit
einem vom Abonnenten Kunden bereitgestellten CI Plus-Modul kompatiblen
Endgerät (TV, Display etc.) vollständig empfangen oder vollumfänglich
genutzt werden können. Soweit der Abonnent Kunde die Sky Programminhalte
über das CI Plus-Modul von ihm bereitgestellte Endgerät nicht empfangen
oder voll umfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer
Kündigung des Abonnementvertrags.
1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 Satz 2 und 3
entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky
Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.
1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpfl ichtet ist, den Vertrieb
von CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI
Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen
einen Digital-Receiver auszutauschen
1.4 Smartcard
1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten Kunden von Sky, vom
jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform
für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der
Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards
berechtigen den Abonnenten Kunden nur zum Empfang der vereinbarten
Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse
und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent
Kunde darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem
einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befi
ndliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer
Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der
Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z. B.
(W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich
mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent Kunde erwirbt kein Eigentum an den
Smartcards und dem Leihreceiver.
Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen
Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der
Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die
Vertragsbedingungen dieses Dritten.
1.4.2 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten Kunden an
einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent Kunde ist verpfl ichtet,
Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereitgestellten Smartcard oder
deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich
zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige
Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
1.4.3 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von
zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrags an Sky
zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der
Smartcard nutzt. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr,
sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur
Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (weitergehende Informationen
finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info).
Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten Kunden
eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem
von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Kunde
Schadensersatz zu leisten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.
1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich
in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät
verwendet wird.
1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems während der Vertragslaufzeit
1.5.1 Sky kann während der Vertragslaufzeit das Verschlüsselungssystem
jederzeit ändern. Sky wird solche Änderungen nur durchführen, wenn dies
unter Berücksichtigung der Interessen von Sky (insbesondere zum
verbesserten Schutz vor Angriffen auf das Verschlüsselungssystem oder
zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.
B. Jugendschutz, für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung des
Verschlüsselungssystems darf nicht zu einer Einschränkung der
geschuldeten Programmleistungen führen.
1.5.2 Falls eine Änderung des Verschlüsselungssystems gemäß Ziffer 1.5.1
erfolgt, ist Sky insbesondere berechtigt, die dem Kunden überlassene
Smartcard und/ oder die geliehenen Empfangsgeräte auszutauschen.
2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspfl ichten des Abonnenten Kunden
2.1 Programmangebote und Zusatzdienste
2.1.1 Dem Abonnenten Kunden obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses
an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche
Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene
Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky
empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren
sind vom Abonnenten Kunden zu tragen. Dem Abonnenten Kunden obliegt die
Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und
kompatiblen Empfangs geräts sowie des zum Programmempfang kompatiblen
Endgeräts (TV, Bildschirm, Display etc.) sowie die Einrichtung eines
persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem
Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der
Abonnent Kunde eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät
bereitzustellen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten Kunden
ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie
Zusatzdienste. Der Abonnent Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich
vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch den
Upload in sog. File-Sharing- bzw. oder Streaming- Sharing Systeme, bzw.
die Nutzung kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. oder
SMS-Dienste, zu nutzen). Der Abonnent Kunde darf das Programm nicht
außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und
Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder
öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der
Angebote verstößt der Abonnent Kunde nicht nur gegen vertragliche Pfl
ichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte
Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von
Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten
an Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH &
Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“), ist strengstens
untersagt.
2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard entgegen den
o. g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung
von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum
„Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden eine
Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils
doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky
Abonnements für die gewerbliche Nutzung. und kann bis zu maximal €
7.000,00 betragen. Der Abonnent Kunde ist diesbezüglich berechtigt
nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen
kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In
diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten
Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung
erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen.
Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus
gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung
jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine
vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das
Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard mißbräuchlich nutzen,
insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder
als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
2.1.5 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard außerhalb des
Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden
Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die
missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen.
Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die
missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leihreceivers entstandener
Schäden vor. Dem Abonnenten Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die
missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr
stattgefunden hat kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.1.6 Der Abonnent Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des
Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent Kunde hierzu
sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige
Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner
persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die
initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der
Abonnent Kunde darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Programmen
nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.
2.1.7 Zum Abruf der Blue Movie Dienste 18+ Inhalte erhält der Abonnent
Kunde von Sky eine Blue Movie 18+ PIN. Die Blue Movie 18+ PIN ist nicht
abänderbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderrufl ich
gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende
Versandkosten trägt der Abonnent Kunde. Der Abonnent Kunde hat dafür zu
sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis
von seiner Blue Movie 18+ PIN erlangen können. Wer Blue Movie 18+
Inhalte Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu Blue Movie 18+
Inhalten verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung
aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren
über den Anschluss des Abonnenten Kunden Zugang zu Blue Movie 18+
Inhalten haben, kann Sky den Abonnenten Kunden von der Nutzung der Blue
Movie 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent Kunde, dass
der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten
Kunden wieder auf.
2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei
Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift,
E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten Kunden ist Sky
unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der
Abonnent Kunde Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und
unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung Lastschriftmandat
zu erteilen.
2.2 Empfangsgerät und Smartcard
Der Abonnent Kunde ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder ein
Leih-Empfangsgerät Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die
Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur
beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent Kunde nicht
berechtigt, eine Smartcard oder ein Leih-Empfangsgerät zum Empfang des
Angebots über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage
außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden,
sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard
oder ein Leih-Empfangsgerät außerhalb des offi ziellen
Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie
jede unberechtigte Modifi kation an der Software oder Hardware eines
Leih-Empfangsgerät ist unzulässig. Der Abonnent Kunde ist verpfl ichtet,
Sky über alle Schäden an einem Leih- Empfangsgerät nebst Zubehör oder
dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich
zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige
Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.
3 „Mein Postfach“/Login
3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame
Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung und weitere
Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt),
rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online- Kundencenter
auf www.sky.de in der
Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“ genannt) dem Abonnenten
zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen
online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC
speichern. Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit
telefonisch oder online im Kundencenter auf www.
sky.de deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch
zugesendet. Sky behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der
Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben. Der Abonnent verzichtet
durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen
ausdrücklich auf den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten
Dokumente. Auch bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die
elektronisch hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere
Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben
erforderlich ma¬chen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des
vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist. Der Abonnent
verpfl ichtet sich, die neu für ihn im Postfach auf diese Weise
hinterlegten Dokumente regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen.
Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern
die Dokumente innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt
werden. Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und
sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu
löschen. Soweit der Abonnent seine Email-Anschrift mitgeteilt und die
entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt hat, wird er von Sky über
einen Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente
in seinem Postfach informiert.
3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des
Abonnenten erforderlich. Die Anmeldung über die Internetseite www.sky.de
erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky
zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei
allen weiteren Anmeldungen kann dies wiederum über die Kundennummer oder
auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende Login-Kennung sowie
über ein Passwort (Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen.
Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen
gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-,
Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpfl ichtet
sich der Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder
volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Erlangt Sky Kenntnis davon, dass
die Login-Daten des Abonnenten mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck
gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder gegen die guten
Sitten verstoßen, ist Sky berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu
entfernen oder den Zugang zum Postfach (Kundencenter) zu sperren. Der
Abonnent stellt Sky im Innenverhältnis von aus etwaigen Verstößen
resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Abonnent verpfl ichtet sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum
Postfach vergebene Passwörter streng geheim zu halten und Sky
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass
unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
3.4 Vergütungsregelungen
3.4.1 Dieen festgelegten monatlichen Abonnementgebührenbeitrag und
sonstige Beiträge monatliche Zahlungen werden zahlt der Abonnent im
Voraus an zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der
Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte
Einmalzahlungen, z. B. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis
für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige
Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte
Aktivierungs-, bzw. Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für
das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden
jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen
vereinbart wurden, fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im
Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort
getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. zu leisten. Die
unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leihreceivers vor
Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten Kunden nicht von der
Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies
gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen
Widerrufsrechts.
3.4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky
Select Programme, die kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie die
abgerufenen Blue Movie Dienste 18+ Inhalte oder „Spartickets“ werden zum
Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind
zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung
im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort
getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Der Abonnent Kunde haftet
in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte Zusatz, Ddienste bzw.
„Spartickets“ die unter seiner persönlichen Geheimzahl („Sky PIN“) bzw.
unter seiner Blue Movie 18+ PIN bestellt wurden, solange er diese nicht
gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme,
kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte sowie der Blue Movie Dienste
Zusatzdienste und „Spartickets“ ist Sky berechtigt, für den
Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro inkl. MwSt pro
Minute).
3.4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der
Abonnementbeiträge Abonnementgebühren, der Sky Select Gebühren, Gebühren
der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und der Entgelte für die Blue
Movie Dienste und Gebühren für Zusatzdienste, erfolgen, soweit nicht
abweichend festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Der
LastschrifteEinzug der Sky Select Gebühren für Zusatzdienste durch Sky,
Gebühren der kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte und des Entgelts für
die Blue Movie Dienste erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn
des Folgemonats innerhalb der ersten acht Werktage des auf die
Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht
erfolgreich, sind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten
Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. des auf die
Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten. Wird eine
Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand
unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten Schadensersatz
verlangen.
3.4 Der Kunde verpfl ichtet sich zur Vermeidung zusätzlichen
Arbeitsaufwands bei Sky, Sky mit einer Frist von mindestens drei
Werktagen (Zugang bei Sky) vor Beginn des Kalendermonats, für den der
Lastschrifteinzug vereinbart war, per Brief, Fax oder E-Mail unter
Angabe seiner Vertragsnummer zu informieren, wenn eine Abbuchung im
Lastschriftverfahren innerhalb des in Ziffer 3.3 festgelegten
Abbuchungszeitraums vom Sky angegebenen Bankkonto auf Grund mangelnder
Deckung oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Kunde veranlasst
in diesem Fall selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter
Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags
des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.
Informiert der Kunde Sky schuldhaft nicht fristgerecht und wird die
Lastschrift nicht eingelöst, zahlt der Kunde Skyeine Vertragsstrafe in
Höhe von 10,00 Euro. Soweit Sky aus demselben Sachverhalt einen
Schadensersatzanspruch geltend macht, ist die vereinbarte Vertragsstrafe
auf diesen Anspruch anzurechnen.
3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt
vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die
bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen
Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.
3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro
Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro.
3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen
nachzuweisen, dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als
die jeweilige Pauschale entstanden ist.
4 Preisanpassung
4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach
Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn
sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von
Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht
vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen
(„Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden
Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte
für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice-
und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungs kosten.
4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und
soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen
(„Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den
Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines
Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine
Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist
den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein
etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen
einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.
4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der
Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den
Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung
über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das
von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung
betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine
Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht
fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten
Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
4.4 Sky hat den Abonnementbeitrag zu senken („Preissenkung“), wenn und
soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern
(„Gesamtkostenverringerung“). Die Preissenkung hat dem Betrag der
Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge
entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-,
Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der
In¬halte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat
im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den
Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu
kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils
vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des
ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky
spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den
Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.
Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
Änderung als genehmigt.
4.5 Unabhängig von den Regelungen 4.1 bis 4.4 ist Sky für den Fall einer
Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall
einer Senkung verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend
anzupassen.
4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer
1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 4.4 entsprechend,
d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen.
In diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1
Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der
Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des
Wirksam¬werdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den
Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.
5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
5.1 Der Abonnent Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder
teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der
Schwere der Störung anteilig zu mindern., Dies gilt nicht, soweit der
Abonnent Kunde und oder seine Erfüllungsgehilfen (insb.
Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche
Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur
Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne
gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als
60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen
Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als
24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet
der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein
Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent Kunde seinen Obliegenheiten
gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen
auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang
vorübergehend nicht möglich ist.
5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der
Empfang von Sky Select Programmen, von kostenpfl ichtigen Sky Anytime
Inhalten oder von Blue Movie Diensten 18+ Inhalten unmöglich sein, hat
der Abonnent Kunde bei einer nicht nur unerheblichen Unterbrechung einen
Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky
Select, kostenpflichtige Sky Anytime Inhalte bzw. Blue Movie Dienste 18+
Inhalte. Dies gilt nicht, soweit der Kunde oder seine
Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall zu vertreten
haben.
5.4 Sky haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
einfache Fahrlässigkeit haftet Sky – außer im Falle der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche
Vertragspfl ichten, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpfl ichten)
verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.
-ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend
vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß
Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von
Sky. nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb
oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers
entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und
Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig
welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind.
Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die
reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver,
insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der
Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte
Haf¬tungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder
vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl
ichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren
Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben
unberührt.
5.5 Ist der Abonnent Kunde mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder
mit sonstigen Zahlungs verpfl ichtungen nicht nur geringfügig im
Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpfl ichtung die
Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzugs
entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky
Select, kostenpflichtiger Sky Anytime Inhalte und Blue Movie 18+
Dienste) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung
unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im
Fall sonstiger Leistungspfl ichtverletzungen des Abonnenten Kunden oder
Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der
Abonnent Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt
der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche
Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpfl ichtet.
Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer,
niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.6 Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das
Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben
genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder
Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über
das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt
der Abonnent Kunde seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers
nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend.
Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den
Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt,
wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge
sowie andere offene Beträge angerechnet.
5.76 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.
6 Datenschutz
6.1 Die vom Abonnenten Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie
Daten über Art und Häufi gkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten
Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem
Vertrags¬verhältnis mit dem Abonnenten Kunden stehen, erhoben,
gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge,
insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die
Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der
Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.
6.2 Sofern der Abonnent Kunde für die Nutzung der Sky Select, der
kostenpflichtigen Sky Anytime Inhalte bzw. der Blue Movie 18+ Dienste
(insbesondere Blue Movie) einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht,
kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.
6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte
während der Laufzeit dieses Abonnementvertrags Daten über Beantragung,
Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit
die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden).
Darüber hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum
bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten Kunden und Bonitätsauskünfte
über den Abonnenten Kunden auf Basis mathematisch-statistischer
Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.
6.4 Zum Zwecke der Altersverifi kation übermittelt Sky die angegebenen
personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA
Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden).
6.5 Das öffentliche Verfahrensverzeichnis von Sky fi ndet sich in der
jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Website
von Sky unter www.sky.de.
7 Microsoft PlayReady™
Soweit Programminhalte über das Internet abgerufen oder bereitgestellt
werden, nutzt Sky die Microsoft PlayReady™ Zugangstechnologie, um die
gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Urheberrechte von Sky, zu
schützen. Die PlayReady-Technologie dient dazu, PlayReady-geschützten
und/oder WindowsMediaDigitalRightsManagement (WMDRM)-geschützten Inhalt
zugänglich zu machen. Falls das End gerät nicht in der Lage ist, die
Nutzungsbeschränkungen für Inhalte in geeigneter Weise durchzuführen,
kann Sky oder der jeweilige Rechteinhaber von Microsoft verlangen, die
Berechtigung zur Wiedergabe von PlayReady-geschützten Inhalten über das
Endgerät zu widerrufen. Ungeschützte Inhalte oder Inhalte, die von
anderen Zugangstechnologien geschützt werden, sind von diesem Widerruf
nicht betroffen. Sky kann vom Kunden eine Aktualisierung von PlayReady
verlangen, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Wenn der Kunde diese
Aktualisierung ablehnt, wird der Abonnent Kunde nicht in der Lage sein,
auf die Inhalte zuzugreifen, die die Aktualisierung erfordern.
78 Vertragsdauer/Kündigung
78.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert
sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht
entweder der Abonnent Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur
Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den
Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen
Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist
berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Erhöhung zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein
Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss
Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht
der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die
Änderung als genehmigt.
8.1.1Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die
vergütungspflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der
Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische
Aktivierung durch den mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät
an den Abonnenten Kunden bzw. bei Buchung einer
Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des
Abonnenten.
8.1.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät
sich durch ein Verschulden des Kunden verzögert, erfolgt die
Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses.
Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach
Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und
spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle
sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine
automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die
für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und
ggf. Digital- Receiver) zur Verfügung gestellt hat.
87.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Abonnent Kunde kann
im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten
Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner
Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination
wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den
Kommunikationsmedien von Sky (wie z. B. Internet) entnommen werden.
Darüber hinaus ist kann der Abonnent Kunde jederzeit während der
Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines
Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des
Abonnementumfangs ist kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit
zulässig erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der
Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
78.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrags können Extras, wie z.
B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen
Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky
Abonnementvertrags. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende
der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt
werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info.
87.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten Kunden wegen
eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen,
wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine
Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage
ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um
den Zeitraum der Unterbrechung.
87.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen
nicht mehr in der Lage dem Abonnenten Kunden einzelne Kanäle,
Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist
Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den
Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete
oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.
87.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der
geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände,
die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z. B.
Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie
Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern,
Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
98 Übertragung an Dritte
89.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten
Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag
ohne Zustimmung des Abonnenten Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle
der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informiert Sky den
Kunden 4 Wochen im Voraus. Dist der Abonnent Kunde ist berechtigt, den
Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu
kündigen.
98.2 Der Abonnent Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem
Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.
910 Schlussvereinbarungen
109.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrags
unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrags im Übrigen
unberührt.
109.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist von 4 Wochen ändern, wenn die Änderung
unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar
ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des
Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten
beiderseitigen Leistungen und der Laufzeit. Widerspricht der Abonnent
Kunde der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die
Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten Kunden in der
Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.