Sky verschärft Kampf gegen illegale Ausstrahlung

  • Sky verschärft Kampf gegen illegale Ausstrahlung

    2016 konnte Sky vor Gericht zwei Erfolge gegen die illegale Nutzung seines Angebots feiern. Mit dem Ausbau des Bereichs Fraudmanagement soll nun der Kampf gegen Betrugsfälle intensiviert werden.


    Zwar kann Sky Deutschland jährlich seinen Kundenstamm ausbauen, doch die Zahl der Schwarzseher und Betrugsfälle bleibt weiter hoch. Das der Kampf dagegen aus Sicht des Pay-TV-Anbieters nicht umsonst ist, zeigten die beiden Erfolge vor Gericht im vergangenen Jahr. Mit dem Ausbau seines 2016 eingeführten Bereichs Fraudmanagement will Sky sich noch effektiver gegen illegale Ausstrahlungen wehren.


    Dabei helfen sollen zwei neu eingestellte Expertinnen. Marlen Repetowska, zuletzt in ähnlicher Funktion bei Telefonica Germany tätig, soll als "Head of Fraud Prevention & Projects" die "Methoden zur Detektion von Schwarzsehern sowie die Steuerung der relevanten Kontrollen" weiterentwickeln, wie Sky am Freitag bekannt gab. Bereits seit 2011 ist Kati Gottschalk im Unternehmen in anderen Funktionen tätig. Künftig wird sie als "Head of Fraud & Risk Operations" an der Verbesserung der Gastrokontrollprozesse arbeiten und die Abmahnprozesse betreuen.

    "Unser Produkt hat für die Gastronomie und Hotellerie einen sehr hohen Wert und bringt geldwerte Vorteile. Unsere ehrlichen Kunden verlangen zu Recht, dass wir diesen Vorteil für sie schützen und gegen Missbrauch und Betrug vorgehen", sieht Paul Sexton-Chadwick, Senior Vice President Business Solutions, Sky nun noch besser aufgestellt. Im Kampf gegen Betrug zeigt sich Sky bereits sehr aktiv, wie 140.000 jährliche Kontrollen in Deutschland und Österreich beweisen.

    2016 konnte der Unterföhringer Bezahlsender in zwei Betrugsfällen vor Gericht siegen. So wurde ein niedersächsicher Card-Sharer sowohl vom Landgericht Verden als auch vom Oberlandesgericht Celle wegen illegaler Verbreitun des Sky-Programms zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. In zwei weiteren Fällen vor dem Amtsgericht Tauberbischoffsheim wurden die Angeklagten aus Baden-Württemberg und Sachsen wegen illegalen Live-Streams von Bundesligaspielen zu einer Freiheits- bzw. Geldstrafe verurteilt.


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